Riskanter Beratungsverzicht
Auf einer Veranstaltung des Verein für Konsumenteninformation zum Thema "Kapitalversicherungen richtig nutzen", sagte der Wiener Ombudsmann Mag. Johann Wally über das Kuriosum des Beratungsverzichts, sinngemäß:
Wer unterschreibt, dass er auf alle zukünftigen Regressansprüche verzichtet, der weiß nicht, was er tut.
Die Form des Verzichts und die zusätzliche Belehrung sind vom Gesetzgeber dazu gedacht, den Kunden zu warnen, dass er wichtige Rechte aufgibt.
Diese gesetzliche Voraussetzung für den Informationsverzicht sei in Wahrheit aber keine Hürde, kritisiert der Ombudsmann für Versicherungen, Ex-BGH-Richter Wolfgang Römer, auf der Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten. Ein solcher Verzicht auf Beratung und Dokumentation möge bei weniger wichtigen Versicherungen hinnehmbar sein. Bei der Lebensversicherung sei er aber unerträglich, so der ehemalige Richter.
Quellen: be24.at | börse online
Wer unterschreibt, dass er auf alle zukünftigen Regressansprüche verzichtet, der weiß nicht, was er tut.
Die Form des Verzichts und die zusätzliche Belehrung sind vom Gesetzgeber dazu gedacht, den Kunden zu warnen, dass er wichtige Rechte aufgibt.
Diese gesetzliche Voraussetzung für den Informationsverzicht sei in Wahrheit aber keine Hürde, kritisiert der Ombudsmann für Versicherungen, Ex-BGH-Richter Wolfgang Römer, auf der Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten. Ein solcher Verzicht auf Beratung und Dokumentation möge bei weniger wichtigen Versicherungen hinnehmbar sein. Bei der Lebensversicherung sei er aber unerträglich, so der ehemalige Richter.
Quellen: be24.at | börse online